ist dieses Tool unverzichtbar. Erfassen Sie mit einem Barcodescanner Ihre Werkzeuge, Materialien oder auch Vermietgegenstände.
Das Tool erstellt Ihnen automatisch ein Protokoll über alle Vorgänge, Transfers, Ausgaben, Rücknahmen und hält Sie über Ihren aktuellen Bestand auf dem Laufenden.
Alle Protokolle können Sie individuell nach Ihren eigenen Vorstellungen als PDFs abspeichern und archivieren.
Den Aufbau der Bestandsliste und des Protokolls passen Sie individuell an Ihre Bedürfnisse an. Sie können Spalten hinzufügen oder entfernen. Alle Excelfunktionen (Sortierung, Filterung usw.) stehen Ihnen zur Bearbeitung Ihrer Listen ebenfalls weiterhin zur Verfügung.
Die Bedienung ist denkbar einfach:
In einer Bestandsliste erfassen Sie Ihre Werkzeuge, Ihre Arbeitsmaterialien oder andere Gegenstände. Wenn Sie beispielsweise Veranstaltungstechnik, Bücher, Videos etc. vermieten, erfassen Sie diese Artikel in dieser Liste.
Eine weitere Liste stellt das eigentliche Ausgabe-Protokoll dar. Dies generieren Sie automatisch durch das Einscannen der Barcodes an Ihren Werkzeugen.
Zuletzt wird das Protokoll mit einem Klick als PDF gespeichert.
In dieser Liste erfassen Sie Ihre Verleih-Gegenstände ...
Dazu scannen Sie mit einem Barcodescanner einfach den Code auf Ihrem Werkzeug oder den entsprechenden Gegenständen, die Sie verleihen möchten. Das Werkzeug wird automatisch mit allen seinen Daten in das Protokoll übernommen und der Bestand wird um eins reduziert.
Ebenso verfahren Sie bei der Rücknahme der Gegenstände / Werkzeuge.
Zuletzt wird das Protokoll mit einem Klick als PDF gespeichert.
Das fertige Protokoll können Sie als PDF abspeichern. Einfach in das entsprechende Feld oben einen Namen eingeben und direkt von dort aus mit einem Mausklick abspeichern.
Das Werkzeugausgabe-Tool gibt es für 19,80 EUR.
Nach dem Kauf bekommen Sie per eMail eine Auftragsbestätigung mit meiner Bankverbindung.
Nach Zahlungseingang geht Ihre Sendung sofort raus.
Die Lieferung erfolgt kostenfrei per eMail.
Sie bekommen von mir ein volles Rückgaberecht.
Laut §312d BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erlischt beim Kauf von Software nach deren erstmaliger Verwendung (bzw. nach dem Öffnen der Verpackung) das Rückgaberecht.
Diese Software können Sie jedoch 2 Wochen* lang testen. Sollte Ihnen das Programm nicht gefallen, bekommen Sie Ihr Geld zurück.
*Das Rückgaberecht erlischt in jedem Fall mit Anforderung des ActivatorKeys. Ohne Aktivierung hat das Programm den Status einer Demoversion mit vollem Funktionsumfang, ist aber auf 15 Vorgänge begrenzt.
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